Fährtürme Trittenheim
Trittenheim · Römische Weinstraße
Beschreibung
Eine dieser fliegenden Brücken
Die kurfürstlichen Fährtürme von Trittenheim sind das einzig erhalten gebliebene Fährturmpärchen an der Mosel zwischen Perl und Koblenz.
Fähren waren wie auch Mühlen ein bedeutender Rechtsbesitz des Grundherren. Trittenheims Fähre lag im grundherrschaftlichen Bereich des Trierer Erzbischofs und er besaß dieses Fährrecht bis zum Ende des Kurstaates.
Die Fährtürme dienten als Behausung und Wohnung des Fährmannes oder Fergers und als Verankerung für das Seil der Pontenfähre (lateinisch: pons = Brücke). Damit sind die Fährtürme Zeugnis eines Pontenfährbetriebes von ca. 1829 bis 1908/09, dem Jahr der Fertigstellung der ersten Moselbrücke von Trittenheim.
Die Verankerungen des Seiles waren an den aus dem Dach herausragenden markanten Turmbalken angebracht; auf der rechten Moselseite konnte, solange kein Fährturm zur Befestigung zur Verfügung stand, der sogenannte Fährfels als Haftpunkt dienen; bevor er zum Abbau von Dachschiefer genutzt wurde, ragte er weit mehr an das Moselufer heran.
Für den ortseitig stehenden Turm lässt sich an einem alten Eichenbalken das Datum 1743 als Baujahr ablesen. Offen bleiben muss allerdings gegenwärtig, ob dieses Datum als Zeitpunkt einer erstmaligen Errichtung eines Fährturms anzusehen ist oder ein älteres Bauwerk ersetzt wurde. Der Turm hat 4 Geschosse und verfügt über einen Zugang aus dem Dachgeschoss zum alten Brückenhäuschen, wo man zeitweise zur Finanzierung der ersten Brücke einen Brückenzoll entrichten musste. Einen zweiten Zugang zum Turm gibt es von der Moselpromenade aus. Fenster und Türen sind sandsteingerahmt.
Die Fährtürme von Trittenheim wurden im November 1991 endgültig von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter Denkmalschutz gestellt.
Nach denkmalgerechter Restaurierung wurde der linke Fährturm im Mai 1994 als Fährturmgalerie eingeweiht, wobei auf die passende Farbgebung und Gestaltung der Fenster nach historischen Vorlagen geachtet wurde. Der rechte Fährturm ist nur zweigeschossig und verfügt über einen hangseitig gelegenen Zugang. Auch dieser Fährturm wurde in 2000/01 denkmalgerecht restauriert. Hier wurde auch das komplette Dach neu eingedeckt.
Der sogenannte ‘Foahrfëls’ (Fährfelsen) hingegen dürfte in der Tat über lange Zeit der Verankerung des Führungsseiles und sein Fuß als Anlegestelle gedient haben.
One of these flying bridges
Während seiner Moselreise beobachtete der Engländer Oktavius Rooke einen Fährgang bei Trittenheim und hielt das Gesehene in seinem Reisetagebuch fest:
Bei Trittenheim findet sich eine der ‘fliegenden Brücken’, die für die Mosel so eigentümlich sind. Sie ist folgendermaßen ausgebildet: auf jedem Flussufer ist ein Turm errichtet; zwischen den Spitzen dieser Türme ist ein Tau gespannt, das an schweren Pfosten befestigt ist, die in das feste Mauerwerk eingelassen sind. Dieses Tau hängt wie ein Bogen über der Mosel. An einem mit einem Wirbel befestigten dicken Seil, das frei am Tau vorbeiläuft und bis zur Wasseroberfläche herabhängt, ist ein flaches Boot befestigt. Es wird durch die Kraft des schnell fließenden Flusses angetrieben und vom Steuermann, der es lotst, nach Belieben von einem zum anderen Ufer hinübergefahren. So transportiert der Fährmann mit wenig Mühsal schwere Ladungen. Wo es die Breite des Flusses erlaubt, wird diese Art der fliegenden Brücken gebraucht; andernorts werden solche wie am Rhein gebräuchlichen verwandt.